Grundsteuerreform: Sanieren belohnen, Leerstand bestrafen

screenshot Grundsteuerreform

Startseite der Webseite www.grundsteuerreform.net, mit der für ein neues Modell der Grundsteuer geworben wird.

Wer sein Haus leerstehen lässt, wird belohnt. Dieses absurde Prinzip gilt zumindest bei der Grundsteuer, denn die wird um ein Viertel bis zur Hälfte gesenkt, wenn ein Haus leersteht, oder korrekter formuliert, wenn die Einnahmen um fünfzig oder hundert Prozent unter den „normalen Rohertrag“ sinken, so das Gesetz. Nun ist es sicher schmerzlich für den Eigentümer eines Büros, Ladenlokals oder einer zu vermietenden Wohnung, wenn er keine Mieter findet. Müsste er die Grundsteuer trotzdem voll zahlen, käme ihm das ungerecht vor, aber das würde auf ihn dann andererseits sanften Druck machen, neue Nutzer für seine Flächen zu finden, etwa indem er weniger Miete verlangt. Den Leerstand auf diese Weise unattraktiver zu machen und zu mindern wäre ein schöner Effekt einer Grundsteuerreform, für die derzeit der Naturschutzbund NABU, Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer und andere werben. Ändern muss sich auf jeden Fall etwas, denn bisher wird die Grundsteuer aufgrund völlig veralteter Werte berechnet, die im Westen und Osten Deutschlands bis 1964 bzw. bis 1935 zurückgehen. Genau genommen geht es dabei um die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke, und auch die Grundsteuer A für Agrarflächen wäre eine Überarbeitung wert. Doch erstmal reden die Bundesländer seit einem Dutzend Jahren darüber, wie man die „Bau“-Grundsteuer B ändern kann (nur von ihr ist im Folgenden die Rede). Es dauert so lang, weil viele Interessen berührt sind: Bayern möchte verhindern, dass die Eigentümer der dort recht wertvollen Gebäude und Grundstücke mehr Steuern zahlen müssen. Und die SPD-Regierungen sähen genau das sehr gern, quasi als eine kleine Vermögenssteuer; sie möchten aber gleichzeitig verhindern, dass Mieter stärker belastet werden, auf die die Vermieter nämlich die Grundsteuer umlegen dürfen.

Bislang gehören Haus und Grund für die Grundsteuer zusammen, das heißt der Wert von beiden wird besteuert. Die Bundesländer haben bislang auch nicht vor, daran etwas zu ändern; ihnen geht es vor allem darum, durch aktuelle Werte die Steuer zu retten und zu verhindern, dass sie wegen Ungerechtigkeit von einem Bundesgericht verboten wird. Immerhin rund zwölf Milliarden Euro bringt die Grundsteuer im Jahr ein, aber regional völlig unterschiedlich. Gerade ärmere Kommunen erhöhen oft in ihrer Not die Steuer, werden dadurch allerdings für Zuzügler unattraktiver. Dagegen können reichere Gemeinden es sich leisten, weniger Grundsteuer zu nehmen, um damit neue Gewerbetreibende anzulocken und durch deren Steuern noch reicher zu werden. Um diese Unterschiede geht es bei der Reformdiskussion allerdings weniger, weil sie auf der Ebene der Städte und Gemeinden entstehen. Entscheidend ist für die Bundesländer, dass die Grundsteuer nach einer Reform unterm Strich mindestens soviel einbringt wie vorher. Diese politische Entscheidung wäre allerdings mit verschiedenen Modellen möglich, auch mit den nun von NABU & Co vorgeschlagenen Modellen einer Bodenwertsteuer: Demnach würde nur noch der Grund und Boden besteuert, nicht mehr die darauf stehenden Gebäude. Das würde Sanierung belohnen oder zumindest nicht mehr bestrafen. Bislang nämlich steigt mit dem Wert des Gebäudes nach einer Sanierung auch die Grundsteuer, und auch die derzeit von den Ministern diskutierten Modelle würden daran nichts ändern, es vielleicht sogar verschärfen. Bei einer nur am Boden orientierten Steuer fiele das weg und Sanieren würde attraktiver. Ein weiteres Ziel dieser Reform wäre ein sanfter Druck auf die Eigentümer von Flächen, diese zu nutzen oder zu verkaufen. Die Grundsteuer wäre bei einem unbebauten Grundstück schmerzhafter als bei einem bebauten, wo man ja zum Ausgleich Einnahmen erzielt. In der Folge hofft man, dass Grundstücke und Gebäude effizienter genutzt werden, vor allem innerhalb der Städte, wo sie mehr wert sind als außerhalb. Dem kann man auch dann etwas abgewinnen, wenn man sich gegen jede Form des Bauens wendet. Es macht sicher Sinn, Investitionen in die Städte zu lenken statt außerhalb, auf die sprichwörtliche grüne Wiese. Sanierung nicht mehr zu bestrafen wäre ebenso sinnig wie Leerstand nicht mehr zu belohnen. Um die Bauverbot-Durchführungsverordnung kümmern wir uns dann später.

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